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Vertragsumfang beim Pauschalen - Rechtsschutz
für Gewerbe und frei Berufe


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Versicherter Personenkreis

Der Pauschale Rechtsschutz für Gewerbe und freie Berufe kann fast allen Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen angeboten werden. Gepachtete Gaststätten, Diskotheken und ähnliche Betriebe erhalten den pauschalen RS für Gewerbe und freie Berufe nur ohne Grundstücks-Rechtsschutz.

 

Versicherte Leistungsarten Pauschalen Firmenrechtsschutz:

Grundversicherungsschutz für Gewerbe und freie Berufe gem § 24 Abs.2 ARB

 

Der versicherte Personenkreis sowie die versicherten Leistungen ergeben sich aus Abschnitt IV.A.1.1

Verkehrs- Rechtsschutz für die Fahrzeuge der Firma, des Selbstständigen und seiner Familie gem. § 21 ARB und Klausel 14

 

Versichert sind alle Zweiräder, PKW, Kombi, LKW bis 4 t Nutzlast, Wohnmobile und Anhänger einschl. Wohnwagen, die auf den Namen der versicherten Firma, des vers. Selbstständigen, seines Ehegatten und der minderjährigen Kinder zugelassen sind(Klausel 14 zu §21 ARB).
Verkehrs- rechtsschutz für volljährige Kinder kann zusätzlich vereinbart werden!
Versicherungsschutz besteht für jeden berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge. Der vers. Selbstständige, sein Ehegatte und die minderjährigen Kinder erhalten außerdem Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Die versicherten Leistungen ergeben sich aus Abschnitt I.A.

Familien-Rechtsschutz gem. § 25 ARB

 

Der versicherte Personenkreis sowie die versicherten Leistungen ergeben sich aus Abschnitt V.

Grundstücks-Rechtsschutz gem. § 29 ARB (nur wenn vereinbart)

 

Es sind die selbstbewohnte Wohnung (Erstwohnsitz) des Betriebsinhabers sowie das Betriebsgrundstück und die Betriebsräume unter der Anschrift des versicherten Betriebes versichert.
Der versicherte Personenkreis sowie die versicherten Leistungen ergeben sich aus Abschnitt IX.

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

aus Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, soweit nicht der Grundstücks-Rechtsschutz vereinbart ist.

 

Besondere Hinweise

Es kann vereinbart werden, daß anstelle eines Ehegatten der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebenspartner mitversichert wird (Klausel 15). Der Name dieser Person ist im Antrag anzugeben. Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.

 

Zur Prämienfindung im gewerblichen Bereich empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit uns. So kann ein Betriebs-, bzw. Tätigkeitsentsprechendes Angebot erstellt werden. Sie erhalten damit die für Sie zutreffenden Prämienangaben.
Von diesem Service können Sie gerne gebrauch machen.

 

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