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Mitversichert sind unter anderem:
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
- Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe
- Tauchtypische Gesundheitsschäden inkl. Kosten für Dekompressionskammer
- Ertrinken oder Ersticken
- Erfrierungen
- Infektionen durch Insektenstiche
- Infektionskrankheiten
(z.B. Cholera, Gürtelrose, Diphterie, Tuberkulose usw.)
- Versicherungsschutz bei Infektion auch vor Vertragsbeginn
- Keine Mindest-Invalidität bei Infektionskrankheiten
- Einschluß von Impfschäden
- Bewusstseinsstörungen durch Alkohol/Medikamente (unter 1,3%o
beim Lenken KFZ)
- Passives Kriegsrisiko bis 14 Tage
- Strahlenschäden
(z.B. Laser, Maser, künstliches UV-Licht, usw.)
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen durch erhöhte
Kraftanstrengung auch Bauch und Unterleibsbrüche
- Unfallbedingter Herzinfarkt und Schlaganfall sowie Unfalle danach
- Haushaltshilfegeld
- Ansprüche der Hinterbliebenen bei Tod vor Feststellung des Invaliditätsgrades
- Krankenhaustagegeld auch bei ambulanten Operationen
- Krankenhaustagegeld auch in Sanatorien
- verdoppelung des Krankenhaustagegeldes bei Unfallen im Ausland für
14 Tage
- Psychische Störungen nach einem Unfall
- und viele, viele andere sinnvolle Leistungerweiterungen oder Besserstellungen
und selbstverständlich volle Kostenübernahme
zur Begründung des Leistungsanspruches
Speziell für Kinder:
- Vergiftungen bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren
- Rooming-in-Leistungen bei Unfall des versicherten Kindes
- Kostenzuschuss für einen Nachhilfelehrer
- kostenlose Mitversicherung Neugeborener im ersten Lebensjahr (60 T€
Inv.)
- Beitragsfreistellung in der Kinderunfallversicherung bei Tod des VN
oder Vollinvalidität (bis zum 18. Lebensjahr des Kindes)
- doppelte Todesfalleistung bei Unfalltod beider Elternteile, max. 60.000
€
Wichtig für alle Versicherten:
- keine altersbedingte Rentenzahlung
- auf Wunsch Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit
- keine Verrechnung mit Leistungen anderer Versicherer
- Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erst ab 50%
- Sofortleistung 6.000 €
- medizienische Hilfsmittel bis 3.000 €
- Umschulungsmaßnahmen nach einem Unfall bis 6.000 €
- Bergungs- und Transportkosten bis 15.000 €
- Kurbeihilfe bis 5.000 €
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis 6.000 €
- Kosmetische Operationen bis 8.000 €
- Zahnersatz bis 6.000 €
- verbessertes Genesungskosten
- stark verbesserte Gliedertaxe (z.B. Stimme 100%)
- längere Fristen zur Invaliditätsanmeldung und sonstiges
- Versehensklausel
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen bei Abschluss
des Vertrages.
Die obigen Angaben dienen lediglich der Übersicht.
Mehr Sicherheit:
Bei Abschluß der vielfach ausgezeichneten BBV / Münchener Verein Unfallversicherung erhalten Sie gerade dann Hilfe, wenn Sie gerade
benötigt wird - nach einem Schadenfall.
Die Vertragsbedingungen
sind Verbraucherfreundlich verbessert worden. Bei Fragen zum Umfang des
Versicherungsschutzes können Sie in den Bedingungen
nachlesen oder uns rückrufen
lassen.
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