DWS InvestWertpapiersparvertrag und Bausparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen VWL
 

 

Verschenken auch Sie 166,20 € Vermögenswirksame

Leistungen jedes Jahr an das Finanzamt ?

 

 

alleinstehender Arbeitnehmer (alte Bundesländer)

 

Neu ab 2004

Deutlich verbesserte Sparförderung
Fondssparen und Bausparen!

jährlich 166,20 € geschenkt

- vom Finanzamt -

18 % Arbeitnehmersparzulage

aus 400,- € maximal

72,00 €

9 % Arbeitnehmersparzulage

aus 470,- € maximal

43,00 €

10 % Wohnungsbauprämie

aus 512,- € maximal

51,20 €

Anlage in einem VL - Aktienfonds
z.B. verschiedene DWS Fonds
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Anlage in einem Bausparvertrag z.B. BHW
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Anlage in einem Bausparvertrag
z.B. BHW

 

Alle drei Sparmöglichkeiten sind miteinander kombinierbar!

Möglicher Gesamtsparbeitrag: 1.382,- € jährlich
Staatliche Förderung: 166,20 € jährlich

 

Maximale staatliche Förderung über den gesamten Förderungszeitraum 997,20 €
(Maximale staatliche Förderung über den gesamten Förderungszeitraum,6 Beitragsjahre)

  •  Arbeitnehmer erhalten ab 1999 zusätzliche staaatliche Förderung. Die Einkommensgrenze wurde für ledige auf 17.900,- € zu versteuerndes Einkommen erhöht!
  •  Die Sparzulage für Beteiligungen an Unternehmen wurde auf 18 % mehr als verdoppelt. Anlagen in Höhe von 400,- € jährlich werden bezuschußt.
  •  Die Bausparförderung bleibt ungeändert. Die Einkommensgrenze beträgt für ledige 25.600,- € zu versteuerndes Einkommen.
  •  Die Arbeitnehmersparzulage wird am Ende der gesetzlichen Bindungsfrist überwiesen. Die Wohnungsbauprämie wird nach 7 Jahren von den Finanzämtern überwiesen.
 

 

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer können für vermögenswirksame Leistungen bis zu jährlich 480 Euro, wenn sie als Bausparbeiträge verwendet werden, eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 10% erhalten. Überdies fördert der Staat ab 1999 auch Beteiligungen an Unternehmen - bis zu 400 Euro jährlich - in Form von Investmentsparen mit einer Sparzulage von 18% (Ost 22%)! Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitgeber die vermögenswirksame Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt oder ob der Arbeitnehmer Teile seines Lohns in vermögenswirksame Leistungen umwandelt. Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist vom Einkommen abhängig. Die Grenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist ausbezahlt. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf dieser Frist zugeteilt, so wird die Arbeitnehmer-Sparzulage nur dann gewährt, wenn die Mittel aus dem Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

 

Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämien können nach dem Wohnungsbauprämiengesetz Personen ab 16 Jahre erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro nicht überschreitet. Der Prämiensatz beträgt 10% der in einem Kalenderjahr geleisteten Bausparbeiträge, maximal jedoch aus einem Höchstbeitrag von 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro bei Ehegatten. Die Wohnungsbauprämie wird jährlich beantragt und vom Finanzamt bei Zuteilung, spätestens nach Ablauf der Bindungsfrist gutgeschrieben. Weitere Voraussetzung für die Gewährung ist die Bedingung, daß die Bausparmittel bei Auszahlung vor Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Vermögenswirksamen Leistungen, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird, sind nicht wohnungsbauprämienberechtigt.

 
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Wohnungsbauprämie

Vorteile

Vermögenswirksame Leistungen

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